Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27329
VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03 (https://dejure.org/2005,27329)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29.09.2005 - 2 A 68/03 (https://dejure.org/2005,27329)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 29. September 2005 - 2 A 68/03 (https://dejure.org/2005,27329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Missbilligung eines Kreistagsmitglieds wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 LKreisO ND; § 41 LKreisO ND; § 35 LKreisO ND; § 20 LKreisO ND; § 40 Abs 1 VwGO
    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit; Ermessen; Fraktionsvorsitzender; kommunales Verfassungsorgan; Kommunalverfassungsstreit; Kommunalverfassungsstreit; Kommunalverfassungsstreitverfahren; Kreistagsabgeordneter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94

    "Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Es kann ihm in der Regel angesonnen werden, die Vertraulichkeit zunächst zu wahren, da bei den genannten wichtigen Angelegenheiten die öffentliche Beschlussfassung im Plenum noch aussteht und die Beteiligung des Kreistagsmitglieds an der öffentlichen Debatte noch möglich ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 -, NVwZ-RR 1996, 685 ).

    Das Mitglied des Kommunalparlaments hat jedoch zunächst anderweitig auf Abhilfe zu dringen, insbesondere dem Ausschuss Gelegenheit zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu geben und ggf. die Aufsichtsbehörde wegen der drohenden Rechtsverletzung zu informieren (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 1995, a.a.O.; vgl. zur Ratssitzung: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 ; VGH München Urteil vom 23. März 1989, a.a.O.; Behrens, a.a.O., Rdnr. 3).

  • VGH Bayern, 23.03.1988 - 4 B 86.02994
    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    in BayVBl. 2004, 402 f., und Urteil vom 23. März 1989 - 4 B 86.02994 -, NVwZ 1989, 182 ).

    Das Mitglied des Kommunalparlaments hat jedoch zunächst anderweitig auf Abhilfe zu dringen, insbesondere dem Ausschuss Gelegenheit zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu geben und ggf. die Aufsichtsbehörde wegen der drohenden Rechtsverletzung zu informieren (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 1995, a.a.O.; vgl. zur Ratssitzung: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 ; VGH München Urteil vom 23. März 1989, a.a.O.; Behrens, a.a.O., Rdnr. 3).

  • VGH Bayern, 29.01.2004 - 4 ZB 03.174
    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Ihrer Natur nach bedürfen grundsätzlich alle Gegenstände der Geheimhaltung, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden sind (vgl. Engel, a.a.O., Rdnr. 11; zur Sitzung eines Stadtrates: OVG Münster, Urteil vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97 -, NVwZ-RR 2002, 135 ("gleichsam automatische Einbeziehung in die Verschwiegenheitspflicht"); zur Sitzung eines Gemeinderates ähnlich ("grundsätzlich ein starkes Indiz"): VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 4 ZB 03.174 -, juris, danach veröff.

    in BayVBl. 2004, 402 f., und Urteil vom 23. März 1989 - 4 B 86.02994 -, NVwZ 1989, 182 ).

  • VG Gelsenkirchen, 12.11.1990 - 15 K 3472/89

    Verhängung eines Ordnungsgeldes durch den Rat gegen einen Angehörigen eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Die Vorschriften der Landkreisordnung über die Verschwiegenheitspflichten von Mandatsträgern dienen nicht nur dazu, die Interessen Einzelner an der Geheimhaltung bestimmter Umstände zu wahren, sondern sollen in ganz wesentlichem Umfang auch die Arbeit der entsprechenden Gremien und der Verwaltung erleichtern, die sich in bestimmten Angelegenheiten unbefangener und umfassender äußern können, wenn sie nicht damit rechnen müssen, dass ihre schriftlichen oder mündlichen Ausführungen einem unübersehbaren Personenkreis zugänglich werden können (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. November 1990 - 15 K 3472/89 -, juris, danach veröffentlicht in EStT NW 1991, 215; Engel in KVR, NLO, Komm., § 20 Rdnr. 1).

    Die fehlerhafte formelle Behandlung kann deshalb nicht dazu führen, dass die Sitzung in eine öffentliche oder gar in eine "Nichtsitzung" umgedeutet wird und somit der Schutzgedanke des § 20 Abs. 1 NLO entfällt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. November 1976 - 7 A 46/75 -, juris, danach veröffentlicht in AS RP-SL 14, 356; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. November 1990 a.a.O.; Engel, a.a.O., Rdnr. 11; a.A. zur vergleichbaren Vorschrift in der Nds. Gemeindeordnung: Behrens in KVR-NGO, Komm., Stand: Dez. 2004, § 25 Rdnr. 12 und 14, weil eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht vom Rat oder Ausschuss beschlossen werden könne).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, überhaupt Kenntnis erhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, 1709 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 ; unklar Thiele, Rathaus und Recht, Ausgabe 6/04, S. 3 , der ausführt, die Anhörung des Ratsmitglieds, dessen Verhalten gerügt werden solle, sei nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Missbilligungsbeschlusses).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Ihrer Natur nach bedürfen grundsätzlich alle Gegenstände der Geheimhaltung, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden sind (vgl. Engel, a.a.O., Rdnr. 11; zur Sitzung eines Stadtrates: OVG Münster, Urteil vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97 -, NVwZ-RR 2002, 135 ("gleichsam automatische Einbeziehung in die Verschwiegenheitspflicht"); zur Sitzung eines Gemeinderates ähnlich ("grundsätzlich ein starkes Indiz"): VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 4 ZB 03.174 -, juris, danach veröff.
  • BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87

    Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Es muss ein eigenes Recht des klagenden Organs oder Organteils gegeben sein (vgl. zur kommunalverfassungsrechtlichen Feststellungsklage: BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1988 - 7 B 208/87 -, NVwZ 1989, 470 f.) Ein allgemeines Beanstandungsrecht lässt sich dagegen aus der Rechtsstellung als Kreistagsmitglied oder aus der Organeigenschaft nicht herleiten, das über die Verletzung von Mitwirkungspflichten hinaus in Anspruch genommen werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 10 L 227/89 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Das Mitglied des Kommunalparlaments hat jedoch zunächst anderweitig auf Abhilfe zu dringen, insbesondere dem Ausschuss Gelegenheit zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu geben und ggf. die Aufsichtsbehörde wegen der drohenden Rechtsverletzung zu informieren (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 1995, a.a.O.; vgl. zur Ratssitzung: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 ; VGH München Urteil vom 23. März 1989, a.a.O.; Behrens, a.a.O., Rdnr. 3).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 11 B 30.00

    Atomrecht, Genehmigungsverfahren; faktisches Ruhen des Verwaltungsverfahrens;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, überhaupt Kenntnis erhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, 1709 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30.00 -, NVwZ 2001, 94 ; unklar Thiele, Rathaus und Recht, Ausgabe 6/04, S. 3 , der ausführt, die Anhörung des Ratsmitglieds, dessen Verhalten gerügt werden solle, sei nicht zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Missbilligungsbeschlusses).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2005 - 10 LC 139/03

    Rechtmäßigkeit eines Beschlussesüber die Bestimmung eines Ortsvorstehers;

    Auszug aus VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03
    Gegenstand einer Leistungsklage im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit kann das Begehren sein, ein kommunales Organ zu verurteilen, dass es einen von ihm gefassten Beschluss aufhebe (vgl. zur Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren neben der Feststellungsklage: Wefelmeier in KVR-NGO, Kommentar, Stand: Dez. 2004, § 39 Rdnr. 24; Thiele, NGO, Komm., 7. Aufl. 2004, § 25 Erl. 3; VG Oldenburg, Urteil vom 25. September 2003 - 2 A 3133/02 -, bestätigt durch das Urteil des Nds. OVG vom 16. März 2005 - 10 LC 139/03 -, NdsVBl. 2005, 233).
  • StGH Niedersachsen, 03.06.1980 - StGH 2/79

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Auflösung des Verbandes Großraum

  • VG Minden, 20.10.1982 - 10 K 811/81

    Feststellung eines Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflichten

  • OVG Niedersachsen, 02.10.1991 - 10 L 227/89
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1976 - 7 A 46/75
  • VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06

    Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer

    Der Zulässigkeit der Klage steht auch nicht die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO entgegen, denn eine Gestaltungsklage in Form der Anfechtungsklage kommt nicht in Betracht, weil die Maßnahme des Beklagten schon wegen fehlender Außenwirkung nicht als Verwaltungsakt qualifiziert werden kann (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2005 - 2 A 68/03).

    Zwar eröffnet das Selbstverwaltungsrecht dem Beklagten das Recht, sich zu den Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu bewerten und zu würdigen, solange die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handels gewahrt bleibt (Nds. OVG, Urteil vom 30.11.1993 - 10 L 5279/91; VG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2005 - 2 A 68/03 -).

  • VG Oldenburg, 12.01.2010 - 1 A 1062/09

    Amtsverschwiegenheit; Befugnis; Ermächtigungsgrundlage; Gemeinderat;

    Eine Anfechtungsklage kommt jedenfalls nicht in Betracht (VG Oldenburg, Urt. v. 29.09.2005, 2 A 68/03, Rechtsprechungsdatenbank Nds. OVG).

    Weil es an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehlt, kommt es auf den Vortrag des Klägers, ihm könne kein schwer wiegender Vorwurf gemacht werden und deshalb sei die Maßnahme des Beklagten unverhältnismäßig oder ermessenfehlerhaft (vergl. dazu VG Oldenburg, Urt. v. 29.09.2005, 2 A 68/03, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG), nicht mehr an.

  • VG Oldenburg, 07.02.2019 - 3 A 8298/17

    Beigeordneter; Feststellungsklage; Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss;

    Offenbleiben kann, ob eine auf Aufhebung eines Beschlusses einer Vertretung gerichtete allgemeine Leistungsklage statthaft wäre (bejahend VG Oldenburg (Oldb), Urteile vom 29. September 2005 - 2 A 68/03 -, juris, Rn. 20, und vom 25. September 2003 - 2 A 3133/02 -, V.n.b., nicht beanstandet vom Nds. OVG, Urteil vom 16. März 2005 - 10 LC 139/03 -, juris; vgl. auch Wefelmeier in KVR-NKomVG, Stand: Sept. 2016, § 54 Rn. 23 f., m.w.N.; offengelassen vom Nds. OVG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 10 LC 64/12 -, juris, Rn. 28).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23

    Ratsherr; Ratsfrau; Verschwiegenheit; Ratssitzung

    Die Wahrnehmung des Mandats ist auch darauf gerichtet, durch Beteiligung an der öffentlichen Debatte die Kontrolle der Kommunalpolitik durch den Wahlbürger überhaupt erst zu ermöglichen ( VG Oldenburg, Urteil vom 29. September 2005, 2 A 68/03 , juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht